ich denke ich habe versucht es in meinem Beitrag mit zu formulieren, also möchte ich dem jetzt auch nichts hinzufügen,bestimmte Dinge sind Ansichtssache. Von Schieflagen möchte ich nicht sprechen, man kann sich verständigen so wie ich es in meinem Beitrag geschildert habe. Wenn Textgröße und Rahmen "Grundsätzlich" keine Rolle spielen dann soll es so sein. Die Reg.-Nummer sollte wenn ma sie ermitteln kann ein Merkmal sein, dass die Identität des Luftfahrzeuges zweifelsfrei erkennen läßt, Datum, Fluggesellschaft und Ort gehören aus meiner Sicht genau so dazu um Regelverstößen und rechtlichen Problemen insbesondere des Urhebrrechts vorzubeugen.
Gruß Frank
Hallo Frank,
mit der zeitlichen Reihenfolge hast Du wohl Recht, das Problem kennen die Leute, die mit mir schreiben, ja nur zu gut, da ich vieles einige Tage verschieben muss.
Dennoch scheint mir der Beschreibung von Hanspeter nach zu Urteilen eine Schieflage entstanden zu sein.
Aus Sicht der Fotografen muss eine gewisse Vorhersehbarkeit herrschen, die beim Ablehngrund "zu langer Text" oder "Bilderrahmen" wirklich nicht mehr gegeben ist. Wenn wir da ein wenig übereinkommen könnten, wäre das ein großer Fortschritt.
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